Ihre Sicherheit ist uns wichtig – und die unserer Mitarbeitenden
Deshalb gilt nach wie vor: Patient*innen, Besucher*innen und Dienstleister*innen müssen auf dem Gelände und im Krankenhausgebäude grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen.
Das gilt unabhängig davon, ob Patient*innen, Besucher*innen oder Dienstleister*innen bereits geimpft sind oder einen aktuellen negativen Test auf COVID-19 vorweisen können. Auch in diesen Fällen ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Die Maske darf nur von Patienten*innen im eigenen Patientenzimmer abgenommen werden und wenn Patient*innen in ihrem gemeinsamen Zimmer unter sich sind. Wenn sich im Zimmer Patient*innen, Besucher*innen, Dienstleister*innen, Pflegemitarbeitende, Therapeut*innen oder Ärzt*innen gemeinsam aufhalten, müssen alle anwesenden Personen eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt auch für Patient*innen, sofern ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist.
Dies dient Ihrer und unserer Sicherheit. Denn derzeit ist noch nicht eindeutig klar, ob auch geimpfte Personen das Virus weitergeben und andere anstecken können. Auch ein negativer COVID-19-Test ist nur eine Momentaufnahme und ermöglicht keine Lockerung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen
Das Tragen einer FFP2-Maske ist daher ein wirksamer Schutz für alle Menschen! Bringen Sie daher entsprechend ausreichend Masken mit oder besorgen Sie sich welche für einen Spendenbeitrag für den Förderverein an der Pforte.
Wir sind für unsere Patient*innen da. Und wir freuen uns, wenn diese Besuch erhalten. Wir können aber nur helfen, wenn unsere Mitarbeitenden gesund bleiben. Deshalb ist das Tragen einer FFP2-Maske unverzichtbar. Wird dies nicht eingehalten, werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und – wenn erforderlich – notfalls auch Sprechstunden abbrechen und Hausverbote aussprechen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Klinikleitung