Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein Praktikum im Pflegedienst zu absolvieren. Das Praktikum verschafft Ihnen einen Einblick in die pflegerischen Tätigkeiten, den Umgang mit kranken Menschen sowie in die Gesamtorganisation eines Krankenhauses. Sie lernen den Stationsablauf und den Funktionsdienst kennen, zum Beispiel im Operationssaal oder in der Notfallambulanz.
Wir unterscheiden folgende Praktikantengruppen:
- Praktikanten der Berufsfachschulen, z. B. Altenpflegeschule, Kinderpflegerinnen
- Praktikanten, die ein Pflegepraktikum im Rahmen einer Berufsausbildung absolvieren. Darunter fallen Medizinstudenten, Krankengymnasten, Hebammen, Rettungssanitäter, Schwesternhelferinnen
- Schüler, die ein Berufsfindungspraktikum absolvieren
- Praktikanten in Eigeninitiative
Rahmenbedingungen für ein Praktikum
Jeder Praktikant muss sich bei der Pflegedirektion schriftlich bewerben und persönlich vorstellen, um den geeigneten Arbeitsbereich individuell absprechen zu können.
Voraussetzungen:
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf
- Gesundheitliche Eignung - Arztbescheinigung mit Bestätigung Hepatitis B - Impfschutz
Bei minderjährigen Bewerbern muss ein Erziehungsberechtigter beim Bewerbungsgespräch anwesend sein. Die Praktikumsdauer kann flexibel und individuell vereinbart werden, wobei ein Dienstwochenende eingeschlossen sein kann.
Falls mit der Pflegedirektion keine individuellen Absprachen bezüglich der Dienstzeiten getroffen wurden, gelten für Praktikanten dieselben Dienstzeiten wie für alle Mitarbeiter der Pflege- und Funktionsbereiche. Bei Praktikanten unter 18 Jahre gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. In diesem Fall dauert der Tagdienst 7,7 Stunden zzgl. einer Pausenzeit von insgesamt einer Stunde. Am 1. Arbeitstag melden sich die Praktikanten um 8.00 Uhr im vereinbarten Einsatzbereich.
Aufgabenbereiche
Praktikanten werden prinzipiell zur Mithilfe in der allgemein pflegerischen Versorgung der Patienten und der Patientenbetreuung eingesetzt.
Dazu gehören:
- Tätigkeiten in der allgemeinen Pflege unter Anleitung und Aufsicht, zum Beispiel Hilfestellung bei der Körperpflege, bei der Ernährung, beim An- und Entkleiden, bei der Mobilisierung und Lagerung, bei der Hilfe zur Verrichtung der Ausscheidungen und bei den vorbeugenden Pflegemaßnahmen
- Begleitung der examinierten Pflegekräfte bei der Verabreichung von Injektionen und Infusionen, beim Verbandswechsel und den Vitalzeichenkontrollen, zum Beispiel Puls
- Reinigungsarbeiten, z. B. am Bettplatz, an Nachttischen
- Blumenpflege und Botengänge
- Begleitung der Patienten zu den Funktionsbereichen zwecks diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen
- Einblick in die Funktionsbereiche Endoskopie, OP
Tätigkeitsverbote
Nicht zu den Aufgaben der Praktikanten gehört:
- die selbstständige pflegerische Tätigkeit ohne Auftrag oder Mithilfe durch ausgebildetes Fachpersonal
- die selbstständige Tätigkeit im Bereich der Behandlungspflege, z. B. das Verabreichen von Medikamenten
- die Entgegennahme ärztlicher Verordnungen
- das Erteilen von Auskünften jeglicher Art an Dritte (Schweigepflichterklärung)
Abschluss des Praktikums
Wenn das Praktikum beendet ist, erfolgt ein Abschlussgespräch und eine Beurteilung mit schriftlichem Beurteilungsnachweis durch die Bereichsleitung. Eine allgemeine Praktikumsbescheinigung über das geleistete Praktikum erstellt ausschließlich die Pflegedirektion. Die Bescheinigung muss spätestens am letzten Praktikumstag angemeldet werden.