Das Mindestalter für einen Ausbildungsplatz in der 3jährigen Pflegeausbildung liegt bei 16 Jahren, in sehr seltenen Ausnahmen auch bei 15 Jahren. Folgende Schulabschlüsse müssen vorausgesetzt werden: Abitur, Fachabitur oder die Fachoberschulreife (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss Klasse 10). Ein Hauptschulabschluss Klasse 9 reicht nur dann aus, wenn Sie gleichzeitig eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeassistenzberuf mit 700 Std. theoretischer Ausbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2jähriger Dauer abgeschlossen haben.
Für die einjährige Ausbildung in der Pflegeassistenz genügt als Voraussetzung der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Notwendige Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben mit Darstellung der Motivation zur Pflegeausbildung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Fotokopien der Abschlusszeugnisse und/oder ggf. von Zwischenzeugnissen
- polizeiliches Führungszeugnis Belegart NE (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate, da sonst nicht gültig!), zur Beantragung bitte das Formular ausfüllen
- Ärztliches Attest (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate, da sonst nicht gültig!)
- (spätestens nach einer Zusage zum Ausbildungsbeginn) Impfnachweis (alternativ ärztl. Attest) nach dem Masernschutzgesetz
- bei BewerberInnen mit nicht deutschsprachiger Herkunft: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
- Praktikumsbescheinigungen, sofern vorhanden
- (ggf.) Aufenthaltstitel
Bewerbungsunterlagen können ganzjährig beim gewünschten Arbeitgeber/Träger der praktischen Ausbildung (Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste oder Altenpflegeeinrichtungen - siehe weiter unten) eingereicht werden.
Der Ausbildungsbeginn in der 3jährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist immer der 1. September.
Nach Annahme & Erstbearbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Arbeitgeber werden diese (sofern eine Zusage denkbar ist) zur Weiterbearbeitung der Schulleitung der Abt. Pflegeschule im AcGB zugestellt. In einem dortigen persönlichen Termin mit der Bewerberin/dem Bewerber muss das Original-Abschlusszeugnis und ein gültiger Identifikationsnachweis (in der Regel der Personalausweis) vorgelegt werden. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, eine Zusage durch den Arbeitgeber und die Pflegeschule gemeinsam befürwortet wird, werden alle Unterlagen direkt der Bezirksregierung Köln zugeleitet, die abschließend die Zusage/Einstellung bestätigen muss.
Die einjährige Ausbildung beginnt immer am 1. Februar des Jahres. Bewerbungen für die einjährige Ausbildung können nur bei den 4 erstgenannten Kliniken eingereicht werden. Das Bewerbungsverfahren für diese Ausbildung ist (derzeit) nicht so vielschrittig wie das für die 3jährige Ausbildung (hier genügt derzeit noch die Bewerbung bei und die Zusage vom Träger der praktischen Ausbildung/der Pflegedienstleitung des Krankenhauses).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Einrichtung. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.