Nach § 137 SGB V sind Krankenhäuser verpflichtet, einen so genannten strukturierten Qualitätsbericht zu veröffentlichen. Der Qualitätsbericht gibt einen systematischen Überblick über die Arbeit eines Krankenhauses. Dieser Überblick zählt Leistungen nach Art, Anzahl u. Qualifikation einer Klinik auf.
Der Qualitätsbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit mit dem Ziel für diese eine Informations- und Entscheidungshilfe im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu geben. Die Pflicht der Krankenhäuser Ihren Bericht zu veröffentlichen verhilft zu mehr Transparenz für Patienten und Krankenkassen.
Die aktuellen Qualitäsberichte unserer Krankenhäuser finden Sie hier zum herunterladen.